Kanzleipflicht 2026: Virtuelle Kanzlei, kein Co-Working? - Konsequenzen des BGH für die Patentanwaltschaft
Termin: 11. Juni 2026 von 17:00 bis 18:00 Uhr
Thema:
Kanzleipflicht 2026: Virtuelle Kanzlei, kein Co-Working? - Konsequenzen des BGH für die Patentanwaltschaft
Inhalt:
Mit Urteil vom 1.12.2025 (AnwZ (Brfg) 50/24) hat der BGH die Anforderungen an die anwaltliche Kanzleipflicht verschärft: Eine rein virtuelle Kanzlei oder die bloß gelegentliche Nutzung von Co-Working-Räumen soll danach nicht genügen. Gefordert werden dauerhaft verfügbare Kanzleiräume mit Möglichkeit vertraulicher Mandantengespräche. Die Entscheidung betrifft nicht nur Rechtsanwälte, sondern wirft in gleicher Weise Fragen für die Patentanwaltschaft auf. Gerade Inhouse- und Syndikuspatentanwälte arbeiten in ihrer zusätzlichen Kanzlei häufig hybrid, mobil oder vollständig digital. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das traditionelle Kanzleiverständnis des Berufsrechts noch zur modernen Berufsausübung passt. Der Vortrag beleuchtet die Entscheidung des BGH, ihre möglichen Auswirkungen auf § 26 PAO, die aktuelle Kammerpraxis und gibt nähere Einblicke in die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 475/26). Zudem werden praktische Handlungsempfehlungen für Patentanwälte und Syndikuspatentanwälte diskutiert.
Referent:
Thomas Kimpfbeck, PA, SynPA bei Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG
Moderrator:
PA Dr. Andreas Popp, VPP-Fachreferat Berufsrecht
Teilnahme:
kostenfrei, ausschließlich für VPP-Mitglieder
Wir bitten um Anmeldung bis zum 08.06.


