Ausbildungswege
Voraussetzungen
Die persönlichen Voraussetzungen, um einer Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nachzugehen, sind:
- Naturwissenschaftliches Studium oder Ingenieurstudium
- Bereitschaft, mit nationalen und internationalen Gesetzen zu arbeiten
- Fähigkeit zum Abstrahieren und Analysieren
- Fähigkeit, sich stets das Wissen um den aktuellen Stand der Technik anzueignen
- Freude und Fähigkeit, sich in der deutschen Sprache klar auszudrücken
- Gute Kenntnisse der englischen Sprache und Grundkenntnisse der französischen Sprache
Prüfungen
Patentassessor/-in bzw. Patentanwalt/Patentanwältin kann nur werden, wer zuvor eine Prüfung gemäß
§ 8 Patentanwaltsordnung abgelegt hat. Dies kann auf zwei unterschiedlichen Wegen geschehen, nämlich:
a) Kandidatenausbildung - § 7 PAO
- einjährige technische Tätigkeit
- zweijähriges Fernstudium des allgemeinen Rechts
- 26 Monate Ausbildung bei einem Patentanwalt/Patentanwältin oder Patentassessor/-in
- 8 Monate Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht
- Prüfung (schriftlich und mündlich) zu drei möglichen Terminen pro Jahr
oder
b) Mehrjährige Tätigkeit - § 10a PAO
- zweijähriges Fernstudium des allgemeinen Rechts
- 8* bzw. 10-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland
- Prüfung (schriftlich und mündlich) zu drei möglichen Terminen pro Jahr
(siehe auch http://www.patent-und-markenamt.de/amt/aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html)
Wichtig für Kandidaten/Kandidatinnen, die ab dem 01. Juni 2018 die deutsche Patentanwaltsprüfung ablegen wollen:
Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung:
Die von Herrn Bundesminister Maas gebilligte Fassung, wie sie am 19. 07. 2017 vom BMJV (über das Bundeskanzleramt) dem Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet worden ist, wird voraussichtlich, wenn der Bundesrat dieser Fassung in seiner Sitzung am 22. September 2017 zustimmt, zum 1. Oktober 2017 in Kraft treten und erstmals für die Prüfung im Juni 2018 Gültigkeit haben.
Download HIER
Zudem hat das DPMA neue Hinweise zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung veröffentlicht. Sie finden die Hinweise HIER.
Als Europäischer Vertreter/-in kann nur zugelassen werden, wer zuvor die Europäische Eignungsprüfung bestanden hat, d. h.:
- dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes auf Vollzeitbasis
- Prüfung zu einem möglichen Termin pro Jahr
(siehe auch http://www.epo.org/learning-events/eqe_de.html)
* wer bereits die Europäischen Eignungsprüfung abgelegt hat
** Absolventen/Absolventinnen einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie