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Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes Association of Intellectual Property Experts Association des Experts en Propriété Industrielle |
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BerufsbildDas Rechtsberatungsgesetz lässt in Deutschland nur bestimmte Berufsgruppen zur Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes zu. Neben den Rechtsanwälten sind dies insbesondere: Patentanwälte Diese dürfen Dritte beraten und vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundessortenamt und dem BGH vertreten, sowie vor den ordentlichen Gerichten in Streitsachen des Gewerblichen Rechtsschutzes vortragen. Patentassessoren Wer die "deutsche Patentanwaltsprüfung" abgelegt hat, ist befugt, sich Patentassessor zu nennen. In einem weiteren Schritt kann er als Patentanwalt und als Vertreter vor dem Harmonisierungsamt zugelassen werden. Patentassessoren sind meist in Industriepatentabteilungen tätig und dürfen für Ihren Arbeitgeber in begrenztem Rahmen Dritte vertreten. Zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt Diese Vertreter in den 31 Vertragsstaaten, die derzeit dem Europäischen Patentübereinkommen angehören, dürfen Dritte vor dem Europäischen Patentamt mit Hauptsitz in München vertreten. In dieser Eigenschaft dürfen sie auch im Rahmen Internationaler Anmeldungen tätig werden. Zugelassene Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (European Trademark Attorney) Diese Berufsgruppe in der Europäischen Union darf vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante in Sachen des EU-Markenschutzes vertreten. Voraussetzung hierfür ist eine Vertretungsbefugnis vor den nationalen Behörden. TätigkeitDer gewerbliche Rechtsschutz umfasst insbesondere folgende Gebiete:
Ein Vertreter auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes hat die Aufgabe, im Rahmen dieser Gesetze:
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